Ihr Flug in den Urlaub: Sicherheitsvorschriften für Handgepäck
Handgepäck-Vorschriften auf Flugreisen in Ihren Urlaub und Last Minute Flugreisen
Wichtige Tipps für Passagiere
Zu Ihrer Sicherheit hat die Europäische Kommission die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck beschränkt. Die folgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr. Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesinnenministerium unter www.bmi.bund.de oder fragen Sie Ihre jeweilige Fluggesellschaft.
Was besagt die Handgepäck-Vorschrift?
Auf allen Flügen, die von Flughäfen der EU abgehen, ist eine Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck nur noch in begrenztem Maß erlaubt. Das betrifft Flüssigkeiten und Ähnliches wie Getränke, Gels und Cremes. Fluggäste werden daher gebeten, möglichst auf Flüssigkeiten im Handgepäck zu verzichten. Zugelassen aber sind Flüssigkeiten in Behältern bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Diese Regelungen gelten für alle Flüge zu allen Zielen, einschließlich der USA.
Im Reisegepäck dürfen Sie Flüssigkeiten allerdings auch weiterhin in unbegrenzter Menge aufgeben.
Die einzelnen Behälter (Dosen, Flakons, Tuben) im Handgepäck dürfen ein Fassungsvermögen von je 100 ml nicht überschreiten. Behältnisse, die ein größeres Fassungsvermögen haben, müssen an der Sicherheitskontrolle entsorgt werden, auch wenn sie nur teilweise befüllt sind. Ein transparenter Beutel kann grundsätzlich eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, er muss aber vollständig verschließbar sein, und Gefäße, die nur im geöffneten Beutel Platz finden, dürfen nicht mitgenommen werden. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Gummiband oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht erlaubt.
Pro Passagier ist nur ein solcher Plastikbeutel erlaubt. Der Plastikbeutel muss zum separaten Röntgen unaufgefordert aus dem Handgepäck genommen werden.
Zu Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole, und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Als solche gelten zum Beispiel flüssige Wimperntusche und Lipgloss, Deoroller, Joghurt und Frischkäse.
Woher bekommt man die wieder verschließbaren transparenten Tüten?
Fluggäste, die Flüssigkeiten im Handgepäck transportieren möchten, sonnten vor ihrer Anreise zum Flughafen die Behälter in die vorgeschriebenen Plastiktüten zu verpacken.
Die wieder verschließbaren transparenten Tüten mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter können in vielen Supermärkten als Gefrierbeutel gekauft werden. Zulässig sind Beutel mit einem Zippverschluss, Klettverschluss, Quetsch- oder Kordelzugverschluss.
Gibt es Ausnahmen von der Beschränkung für Flüssigkeiten im Handgepäck?
Medikamente und Spezialnahrung, wie z.B. Nahrungsmittel für Diabetiker oder Babynahrung für mitreisende Kleinkinder, können auch außerhalb des Plastikbeutels im Handgepäck transportiert werden, sofern sie während des Fluges benötigt werden.
Passagiere müssen dem Sicherheitspersonal diese Flüssigkeiten vorlegen und auf Verlangen den Bedarf während des Fluges glaubhaft machen, z.B. durch ein Rezept.
Was gilt für Duty Free Produkte, die am Flughafen gekauft wurden?
Travel Value & Duty Free Produkte werden vor dem Verkauf mehrfach sicherheitskontrolliert. Alle Produkte, die der Passagier im Sicherheitsbereich eines Flughafens innerhalb der Europäischen Union kauft, kann er in unbegrenzter Menge als Handgepäck mit in die Flugzeugkabine nehmen. Dies gilt auch für Parfum, Kosmetik und Spirituosen.
Um die Sicherheitskette bis ins Flugzeug zu verlängern, werden die Einkäufe an der Kasse der Travel Value & Duty Free Shops den Reisenden in versiegelten Tüten ausgehändigt. Zusätzlich sollte der Kunde eine Verkaufsquittung bei sich führen, die belegt, dass die Ware an diesem Tag an diesem Flughafen gekauft wurde.
Was gilt für Travel Value & Duty Free Produkte, die an Bord eines Flugzeugs gekauft wurden?
Travel Value & Duty Free Produkte, inklusive Flüssigkeiten, die an Bord eines EU-Luftfahrtunternehmens gekauft wurden, dürfen in unbegrenzter Menge als Handgepäck mitgeführt werden.
Bitte ausreichend Zeit für Sicherheitskontrollen einplanen
Passagiere müssen nicht nur alle Flüssigkeiten zum separaten Röntgen auf das Band legen, sondern auch alle größeren elektronische Geräte, wie z. B. Laptops. Zudem müssen Jacken und Mäntel vor der Personenkontrolle ausgezogen und separat geröntgt werden.
Aufgrund der verstärkten Sicherheitskontrollen ist es angeraten, das Handgepäck auf das Nötigste zu begrenzen und ausreichend Zeit für Gepäck- und Personenkontrollen einzuplanen. Für innerdeutsche und innereuropäische Flüge wird empfohlen, etwa 90 Minuten vor dem Abflug einzutreffen. Für interkontinentale Flüge ist ein Eintreffen von bis zu drei Stunden vor dem Abflug ratsam.
Weltweit gültige Regelungen für Handgepäck auf Last Minute Flugreisen und Flugreisen
Welche Gegenstände dürfen auch in die Kabine mitgenommen werden?
- eine kleine Kamera oder ein Fernglas
- eine angemessene Menge an Reiselektüre
- eine Handtasche, eine kleine Umhänge- oder Handgelenktasche
- ein Mantel, Umhang oder Reisedecke
- ein Babytragekorb und Babynahrung für die Reise
- Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel
- zusätzliche versiegelte Plastiktüten mit Duty-Free-Waren
Welche Gegenstände dürfen grundsätzlich nicht ins Handgepäck?
Grundsätzlich dürfen im Handgepäck keine gefährlichen Gegenstände mitgenommen werden, die dazu geeignet sind, andere Menschen zu verletzen. Hierzu zählen:
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände, die ein Projektil abfeuern können, sowie Waffenimitate
- spitze und scharfe Gegenstände, wie zum Beispiel Messer und Scheren mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter, Nagelfeilen, Schraubenzieher und Flaschenöffner
- stumpfe Gegenstände, wie Golfschläger, Baseball- und Hockeyschläger und Skateboards
- Sprengstoffe und brennbare Stoffe, wie zum Beispiel Feuerwerkskörper, einschließlich Tischfeuerwerk,
und Fackeln, Spielzeugpistolen mit Zündplättchen, Farbe in Sprühdosen und Gasbehälter für Campingkocher
Eine ausführliche Liste der verbotenen Gegenstände auf Flugreisen hat das Bundesverkehrsministerium herausgegeben:
Liste verbotener Gegenstände bei Flugreisen (PDF Download)




